MPZStAbkÄndAbkG MV · Mecklenburg-Vorpommern

Gesetz über das Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei MedizinproduktenVom 17. November 1999

Ausfertigungsdatum:
17.11.1999
Fundstelle:
GVOBl. M-V 1999, 608
4 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel MPZStAbkÄndAbkG

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1

§ 1Dem von den Ländern am 9. Juli 1998 in Bonn unterzeichneten Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Medizinprodukten vom 30. Juni 1994 (GVOBl. M-V 1996 S. 130) wird zugestimmt.

§ 2

§ 2(1) Das Abkommen* wird nachstehend mit Gesetzeskraft veröffentlicht.(2) Der Tag des In-Kraft-Tretens ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern bekanntzugeben.

§ 3

§ 3Das Gesetz tritt mit dem Tag des In-Kraft-Tretens des Änderungsabkommens in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-mv.de.