Gesetz über die Anpassung der Amtsbezüge der Mitglieder der Landesregierung sowie entsprechender VersorgungsbezügeVom 9. Dezember 2022*)
- Ausfertigungsdatum:
- 09.12.2022
- Fundstelle:
- GVOBl. M-V 2022, 597, 598
Die Erhöhungen nach Artikel 1 §§ 2, 4 bis 6 gelten entsprechend für die Empfängerinnen und Empfänger von Amts- und Versorgungsbezügen nach dem Landesministergesetz.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-mv.de.