Artikel 2 Gesetz über die Anpassung der Amtsbezüge der Mitglieder der Landesregierung sowie entsprechender Versorgungsbezüge Vom 19. November 2019 *
- Ausfertigungsdatum:
- 19.11.2019
- Fundstelle:
- GVOBl. M-V 2019, 678, 679
Die Erhöhungen nach Artikel 1 §§ 2 bis 4 und 6 bis 8 gelten entsprechend für die Empfängerinnen und Empfänger von Amts- und Versorgungsbezügen nach dem Landesministergesetz .
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-mv.de.