Gesetz über die Anpassung der Amtsbezüge der Mitglieder der Landesregierung sowie entsprechender Versorgungsbezüge Vom 11. Februar 2018 *)
- Ausfertigungsdatum:
- 11.02.2018
- Fundstelle:
- GVOBl. M-V 2018, 50, 51
Die Erhöhung nach Artikel 1 §§ 2 und 4 bis 7 gilt entsprechend für die Empfängerinnen und Empfänger von Amts- und Versorgungsbezügen nach dem Landesministergesetz .
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-mv.de.