Gesetz über die Anpassung der Amtsbezüge der Mitglieder der Landesregierung sowie entsprechender Versorgungsbezüge Vom 13. Juni 2016 *)
- Ausfertigungsdatum:
- 13.06.2016
- Fundstelle:
- GVOBl. M-V 2016, 444, 445
Die Erhöhung nach Artikel 1 §§ 2 und 3 sowie §§ 6 und 7 gilt entsprechend für die Empfängerinnen und Empfänger von Amts- und Versorgungsbezügen nach dem Landesministergesetz .
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-mv.de.