MetrRHAStVtrG MV · Mecklenburg-Vorpommern

Gesetz zum Beitritt des Landes Mecklenburg-Vorpommern zum Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Niedersachsen und dem Land Schleswig-Holstein über die Finanzierung der Zusammenarbeit in der Metropolregion Hamburg und die Fortführung der Förderfonds sowie zur Änderung dieses Staatsvertrages Vom 20. März 2012

Ausfertigungsdatum:
20.03.2012
Fundstelle:
GVOBl. M-V 2012, 74
4 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Artikel

Artikel 1 Zustimmung zum StaatsvertragDem von der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Mecklenburg-Vorpommern, dem Land Niedersachsen und dem Land Schleswig-Holstein unterzeichneten Staatsvertrag über die Finanzierung der Zusammenarbeit in der Metropolregion Hamburg und die Fortführung der Förderfonds wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

Artikel

Artikel 2Die Landesregierung wird ermächtigt, bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Mecklenburg-Vorpommern für die Haushaltsjahre 2012 und 2013 die Maßnahme Metropolregion Hamburg zu beginnen und die dafür im Einzelplan 03 der Staatskanzlei im Kapitel 0301 Maßnahmegruppe 06 vorgesehenen Ausgaben in Höhe von insgesamt bis zu 201 000 Euro zu verausgaben.

Artikel

Artikel 3 Inkrafttreten(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 2 Satz 3 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern bekannt zu geben.

Eingangsformel MetrRHAStVtrG

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-mv.de.