MetrRHAÄndStVtr2G MV · Mecklenburg-Vorpommern

Gesetz zum Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Mecklenburg-Vorpommern, dem Land Niedersachsen und dem Land Schleswig-Holstein zur zweiten Änderung des Staatsvertrages zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Mecklenburg-Vorpommern, dem Land Niedersachsen und dem Land Schleswig-Holstein über die Finanzierung der Zusammenarbeit und der Förderfonds in der Metropolregion Hamburg Vom 15. Dezember 2016

Ausfertigungsdatum:
15.12.2016
Fundstelle:
GVOBl. M-V 2016, 879
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Artikel

Artikel 1 Zustimmung zum zweiten ÄnderungsstaatsvertragDem zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Mecklenburg-Vorpommern, dem Land Niedersachsen und dem Land Schleswig-Holstein unterzeichneten zweiten Änderungsstaatsvertrag über die Finanzierung der Zusammenarbeit und der Förderfonds in der Metropolregion Hamburg wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

Artikel

Artikel 2 Inkrafttreten(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.(2) Nach Maßgabe seines Artikels 2 tritt der zweite Änderungsstaatsvertrag am Ersten des Monats in Kraft, der auf die Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde bei der Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern folgt. Das Inkrafttreten wird im Gesetz- und Verordnungsblatt Mecklenburg-Vorpommern bekannt gegeben.1)

Eingangsformel MetrRHAÄndStVtr2G

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-mv.de.