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title: "MeßAkkrStAbkÄndAbkG MV 2015 — Gesetz zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik Vom 21. Dezember 2015"
canonical: "https://juralernen.de/landesrecht/mv/messakkrstabkaendabkgmv2015"
jurisdiction: "Deutschland — Landesrecht Mecklenburg-Vorpommern"
language: "de"
source: "https://www.landesrecht-mv.de/bsmv/document/jlr-MeßAkkrStAbkÄndAbkGMV2015rahmen"
updated: "2026-05-13T16:31:34+00:00"
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# MeßAkkrStAbkÄndAbkG MV 2015 — Gesetz zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik Vom 21. Dezember 2015

**Landesrecht Mecklenburg-Vorpommern**
*Ausfertigung:* 21.12.2015
*Fundstelle:* GVOBl. M-V 2015, 600


### Artikel

Artikel 1(1) Dem am 8. September 2015 unterzeichneten Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik wird zugestimmt. (2) Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.

### Artikel

Artikel 2(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.(2) Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem § 2 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern bekannt zu geben.

### Eingangsformel MeßAkkrStAbkÄndAbkG

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

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— Gesetz zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik Vom 21. Dezember 2015
Amtliche Fassung: https://www.landesrecht-mv.de/bsmv/document/jlr-MeßAkkrStAbkÄndAbkGMV2015rahmen
Quelle: www.landesrecht-mv.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
