MeßAkkrStAbkÄndAbkG MV 2015 · Mecklenburg-Vorpommern

Gesetz zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik Vom 21. Dezember 2015

Ausfertigungsdatum:
21.12.2015
Fundstelle:
GVOBl. M-V 2015, 600
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Artikel

Artikel 1(1) Dem am 8. September 2015 unterzeichneten Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik wird zugestimmt. (2) Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.

Artikel

Artikel 2(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.(2) Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem § 2 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern bekannt zu geben.

Eingangsformel MeßAkkrStAbkÄndAbkG

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-mv.de.