MeßAkkrStAbkÄndAbkG MV 2012 · Mecklenburg-Vorpommern

Gesetz zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik und über die Akkreditierungsstelle der Länder für Mess- und Prüfstellen zum Vollzug des Gefahrstoffrechts Vom 22. Oktober 2012

Ausfertigungsdatum:
22.10.2012
Fundstelle:
GVOBl. M-V 2012, 470
4 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Artikel

Artikel 1(1) Dem am 15. Dezember 2011 von allen Ländern unterzeichneten Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik und über die Akkreditierungsstelle der Länder für Mess- und Prüfstellen zum Vollzug des Gefahrstoffrechts vom 26. März 1996 (GVOBl. M-V S. 154) in der zuletzt durch das Abkommen vom 13. März 2003 geänderten Fassung (GVOBl. M-V S. 688) wird zugestimmt. (2) Das Änderungsabkommen wird nachstehend veröffentlicht.

Artikel

Artikel 2Das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales kann das Abkommen vom 26. März 1996, zuletzt geändert durch das Abkommen vom 13. März 2003, in der durch das Abkommen vom 15. Dezember 2011 geänderten Fassung bekannt machen.

Artikel

Artikel 3(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.(2) Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem § 2 Satz 1 vorbehaltlich der Regelung des § 2 Satz 2 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern bekannt zu machen; der Tag des Inkrafttretens des Abkommens nach § 2 Satz 2 ist ebenfalls im Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern bekannt zu machen.

Eingangsformel MeßAkkrStAbkÄndAbkG

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-mv.de.