Gesetz zum Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland Vom 28. Oktober 2020
- Ausfertigungsdatum:
- 28.10.2020
- Fundstelle:
- GVOBl. M-V 2020, 1030
Artikel 1 Zustimmung zum Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in DeutschlandDem am 14. April 2020 vom Land Mecklenburg-Vorpommern unterzeichneten Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland zwischen dem Land Baden-Württemberg, dem Freistaat Bayern, dem Land Berlin, dem Land Brandenburg, der Freien Hansestadt Bremen, der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Hessen, dem Land Mecklenburg-Vorpommern, dem Land Niedersachsen, dem Land Nordrhein-Westfalen, dem Land Rheinland-Pfalz, dem Saarland, dem Freistaat Sachsen, dem Land Sachsen-Anhalt, dem Land Schleswig-Holstein und dem Freistaat Thüringen wird zugestimmt. Der Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland wird nachstehend veröffentlicht.
Artikel 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Es tritt außer Kraft, wenn die Bedingung des Absatzes 2 Satz 2 eingetreten ist. Das Außerkrafttreten wird im Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern bekannt gegeben.(2) Nach Maßgabe seines Artikels 9 Absatz 2 Satz 1 tritt der Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland am Tag nach der Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde in Kraft1). Sind bis zum 31. Dezember 2020 nicht alle Ratifikationsurkunden bei der oder dem Vorsitzenden der Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder hinterlegt, wird der Staatsvertrag nach seinem Artikel 9 Absatz 2 Satz 2 gegenstandslos. Das Inkrafttreten wird im Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern bekannt gegeben.
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-mv.de.