Medien5ÄndStVtrG MV · Mecklenburg-Vorpommern

Gesetz zum Fünften Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge (Fünfter Medienänderungsstaatsvertrag) Vom 16. Juli 2024

Ausfertigungsdatum:
16.07.2024
Fundstelle:
GVOBl. M-V 2024, 470
6 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Artikel

Artikel 1Änderung des Medienstaatsvertrages1[Änderungsanweisungen]

Artikel

Artikel 2Änderung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages2[Änderungsanweisungen]

Artikel

Artikel 3Kündigung, Inkrafttreten, Neubekanntmachung(1) Für die Kündigung der in den Artikeln 1 und 2 geänderten Staatsverträge sind die dort jeweils vorgesehenen Kündigungsvorschriften maßgebend.(2) Dieser Staatsvertrag tritt am 1. Oktober 2024 in Kraft. Sind bis zum 30. September 2024 nicht alle Ratifikationsurkunden bei der oder dem Vorsitzenden der Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder hinterlegt, wird der Staatsvertrag gegenstandslos.(3) Die oder der Vorsitzende der Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder teilt den Ländern die Hinterlegung der Ratifikationsurkunden mit.(4) Die Länder werden ermächtigt, den Wortlaut des Medienstaatsvertrages und des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages in der Fassung, die sich aus den Artikeln 1 und 2 ergibt, mit neuem Datum bekannt zu machen.

Artikel

Artikel 1 Zustimmung zum Fünften Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher StaatsverträgeDem am 6. März 2024 vom Land Mecklenburg-Vorpommern unterzeichneten Fünften Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge zwischen dem Land Baden-Württemberg, dem Freistaat Bayern, dem Land Berlin, dem Land Brandenburg, der Freien Hansestadt Bremen, der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Hessen, dem Land Mecklenburg-Vorpommern, dem Land Niedersachsen, dem Land Nordrhein-Westfalen, dem Land Rheinland-Pfalz, dem Saarland, dem Freistaat Sachsen, dem Land Sachsen-Anhalt, dem Land Schleswig-Holstein und dem Freistaat Thüringen wird zugestimmt. Der Fünfte Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge wird nachstehend veröffentlicht.

Artikel

Artikel 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Es tritt außer Kraft, wenn die Bedingung des Absatzes 2 Satz 2 eingetreten ist. Das Außerkrafttreten wird im Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern bekannt gegeben.(2) Nach Maßgabe seines Artikels 3 Absatz 2 Satz 1 tritt der Fünfte Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge am 1. Oktober 2024 in Kraft. Sind bis zum 30. September 2024 nicht alle Ratifikationsurkunden bei der oder dem Vorsitzenden der Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder hinterlegt, wird der Staatsvertrag nach seinem Artikel 3 Absatz 2 Satz 2 gegenstandslos. Das Inkrafttreten wird im Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern bekannt gegeben.

Eingangsformel Medien5ÄndStVtrG

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-mv.de.