LuftSiGZÜHAStVtrG MV · Mecklenburg-Vorpommern

Gesetz zum Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Mecklenburg-Vorpommern über die Durchführung von Zuverlässigkeitsüberprüfungen nach dem Luftsicherheitsgesetz Vom 29. Mai 2020

Ausfertigungsdatum:
29.05.2020
Fundstelle:
GVOBl. M-V 2020, 442
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Artikel

Artikel 1 Zustimmung zum StaatsvertragDem am 20. September 2019 vom Land Mecklenburg-Vorpommern unterzeichneten Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Mecklenburg-Vorpommern über die Durchführung von Zuverlässigkeitsüberprüfungen nach dem Luftsicherheitsgesetz wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

Artikel

Artikel 2 Inkrafttreten(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 7 in Kraft tritt, wird im Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern bekannt gegeben*.

Eingangsformel LuftSiGZÜHAStVtrG

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-mv.de.