Gesetz zur Auflösung des Sondervermögens „Betrieb für Bau und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern“ Vom 24. September 2019*
- Ausfertigungsdatum:
- 24.09.2019
- Fundstelle:
- GVOBl. M-V 2019, 618
Auflösung
§ 1 Auflösung(1) Das Sondervermögen „Betrieb für Bau und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern“ wird mit Ablauf des 31. Dezember 2019 aufgelöst. Zugleich sind auch die Zentrale und die Geschäftsbereiche mit ihren Außenstellen des Sondervermögens als obere Landesbehörde aufgelöst.(2) Die mit Ablauf des 31. Dezember 2019 vorhandenen Bestandteile des Sondervermögens fallen dem Land ohne Wertausgleich zu.
Gesamtrechtsnachfolge
§ 2 GesamtrechtsnachfolgeDas Land tritt ab 1. Januar 2020 in alle Miet-, Pacht- und sonstigen Nutzungs- und Rechtsverhältnisse des Sondervermögens „Betrieb für Bau und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern“ ein.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-mv.de.