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title: "LottWStVtrG MV — Gesetz zum Staatsvertrag zum Lotteriewesen in Deutschland und zum Staatsvertrag über die Regionalisierung von Teilen der von den Unternehmen des Deutschen Lotto- und Totoblocks erzielten Einnahmen Vom 24. Juni 2004"
canonical: "https://juralernen.de/landesrecht/mv/lottwstvtrgmv"
jurisdiction: "Deutschland — Landesrecht Mecklenburg-Vorpommern"
language: "de"
source: "https://www.landesrecht-mv.de/bsmv/document/jlr-LottWStVtrGMVrahmen"
updated: "2026-05-13T16:29:28+00:00"
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# LottWStVtrG MV — Gesetz zum Staatsvertrag zum Lotteriewesen in Deutschland und zum Staatsvertrag über die Regionalisierung von Teilen der von den Unternehmen des Deutschen Lotto- und Totoblocks erzielten Einnahmen Vom 24. Juni 2004

**Landesrecht Mecklenburg-Vorpommern**
*Ausfertigung:* 24.06.2004
*Fundstelle:* GVOBl. M-V 2004, 258


### Artikel

Artikel 1(aufgehoben)

### Artikel

Artikel 2Dem Staatsvertrag über die Regionalisierung von Teilen der von den Unternehmen des Deutschen Lotto- und Totoblocks erzielten Einnahmen zwischen dem Land Baden-Württemberg, dem Freistaat Bayern, dem Land Berlin, dem Land Brandenburg, der Freien Hansestadt Bremen, der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Hessen, dem Land Mecklenburg-Vorpommern, dem Land Niedersachsen, dem Land Nordrhein-Westfalen, dem Land Rheinland-Pfalz, dem Saarland, dem Freistaat Sachsen, dem Land Sachsen-Anhalt, dem Land Schleswig-Holstein und dem Freistaat Thüringen wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

### Artikel

Artikel 3(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag zum Lotteriewesen in Deutschland* nach seinem § 18 Satz 1 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern bekannt zu geben.(3) Der Tag, an dem der Staatsvertrag über die Regionalisierung von Teilen der von den Unternehmen des Deutschen Lotto- und Totoblocks erzielten Einnahmen** nach seinem § 7 Abs. 1 Satz 1 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern bekannt zu geben.

### Eingangsformel LottWStVtrG

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

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— Gesetz zum Staatsvertrag zum Lotteriewesen in Deutschland und zum Staatsvertrag über die Regionalisierung von Teilen der von den Unternehmen des Deutschen Lotto- und Totoblocks erzielten Einnahmen Vom 24. Juni 2004
Amtliche Fassung: https://www.landesrecht-mv.de/bsmv/document/jlr-LottWStVtrGMVrahmen
Quelle: www.landesrecht-mv.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
