LAUGErG · Mecklenburg-Vorpommern

Gesetz zur Errichtung eines Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie in Mecklenburg-Vorpommern (LAUGErG) Vom 25. September 1997 * *

Ausfertigungsdatum:
25.09.1997
Fundstelle:
GVOBl. M-V 1997, 502
2 Vorschriften · Amtliche Fassung →
§ 1

Errichtung eines Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie

§ 1 * Errichtung eines Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie Im Geschäftsbereich des Umweltministeriums wird durch die Landesregierung ein Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie errichtet.

§ 2

Verordnungsermächtigungen

§ 2 Verordnungsermächtigungen Die Landesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung Zuständigkeit und Sitz des Landesamtes zu bestimmen sowie das Landesamt für Umwelt und Natur und das Geologische Landesamt aufzulösen.

Du lernst gerade fürs Examen?

juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-mv.de.