Landesverordnung zur Errichtung des Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Vom 30. Juni 2005
- Ausfertigungsdatum:
- 30.06.2005
- Fundstelle:
- GVOBl. M-V 2005, 319
Sachliche Zuständigkeit
§ 3 Sachliche Zuständigkeit(1) Die Aufgaben der in § 2 genannten Landesämter werden im Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei fortgeführt. Zusätzlich werden die Aufgaben1. der Abteilung Landestierzucht und Tierzuchtanerkennung der Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft und Fischerei, 2. der Landesanerkennungsstelle für Saat- und Pflanzgut und 3. des Fachbereiches Ernährungswirtschaft des Amtes für Landwirtschaft Bützowwahrgenommen.(2) Des Weiteren ist das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei für die Berufsausbildung in Berufen der Land- und Hauswirtschaft zuständig als Behörde nach § 27 Absatz 3 Satz 1 und Absatz 4 Satz 1, § 30 Absatz 6, § 33 Absatz 1 und 2, § 70 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes und als Stelle nach § 71 Absatz 8 des Berufsbildungsgesetzes.
Aufgrund des § 8 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetzes vom 14. März 2005 (GVOBl. M-V S. 98) verordnet die Landesregierung:
Sitz und Organisationsform
§ 1 Sitz und OrganisationsformIm Geschäftsbereich des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Fischerei wird das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei als obere Landesbehörde mit Sitz in Rostock errichtet.
Zusammenfassung von Behörden
§ 2 Zusammenfassung von BehördenIm Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei werden 1. das Landesveterinär- und Lebensmitteluntersuchungsamt, 2. das Landespflanzenschutzamt und 3. das Landesamt für Fischerei zusammengefasst und als eigenständige Behörden aufgelöst.
In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten
§ 4 In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten(1) Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2005 in Kraft.(2) Gleichzeitig treten der Organisationserlass der Landesregierung über die Errichtung des Landesveterinär- und Lebensmitteluntersuchungsamtes vom 5. Februar 1991 (AmtsBl. M-V S. 157), der Organisationserlass der Landesregierung über die Errichtung des Landespflanzenschutzamtes vom 5. Februar 1991 (AmtsBl. M-V S. 157) und der Organisationserlass der Landesregierung über die Errichtung des Landesamtes für Fischerei vom 5. Februar 1991 (AmtsBl. M-V S. 159) außer Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-mv.de.