Landesverordnung zur Errichtung des Landesamtes für innere Verwaltung Vom 19. Dezember 2005
- Ausfertigungsdatum:
- 19.12.2005
- Fundstelle:
- GVOBl. M-V 2005, 672
Aufgrund des § 8 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetzes vom 14. März 2005 (GVOBl. M-V S. 98) verordnet die Landesregierung:
Sitz und Organisationsform
§ 1 Sitz und OrganisationsformDas Landesamt für innere Verwaltung ist eine obere Landesbehörde im Geschäftsbereich des Innenministeriums mit Sitz in Schwerin und einer Außenstelle in Nostorf.
Zusammenfassung von Behörden
§ 2 Zusammenfassung von BehördenIm Landesamt für innere Verwaltung werden 1. das Landesvermessungsamt, 2. das Statistische Landesamt und 3. das Landesamt für Asyl- und Flüchtlingsangelegenheiten zusammengefasst und als eigenständige Behörden aufgelöst.
Sachliche Zuständigkeit
§ 3 Sachliche ZuständigkeitDie Aufgaben der in § 2 genannten Landesämter werden im Landesamt für innere Verwaltung fortgeführt. Zusätzlich werden die Aufgaben 1. des Beschaffungswesens für die gesamte Landesverwaltung, 2. des Geoinformationszentrums des Landes und 3. des Reproduktions-, Druck- und Grafikzentrums der Landesregierung wahrgenommen.
In-Kraft-Treten
§ 4 In-Kraft-TretenDiese Verordnung tritt am 1. Januar 2006 in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-mv.de.