Landesverordnung zur Zusammenfassung der Landeszentralkasse Mecklenburg-Vorpommern und des Landesbesoldungsamtes Mecklenburg-Vorpommern zum Landesamt für Finanzen Mecklenburg-Vorpommern Vom 11. Oktober 2017
- Ausfertigungsdatum:
- 11.10.2017
- Fundstelle:
- GVOBl. M-V 2017, 277
Aufgrund des § 8 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 des Landesorganisationsgesetzes vom 14. März 2005 (GVOBl. M-V S. 98), geändert durch Artikel 8 Nummer 8 des Gesetzes vom 28. Oktober 2010 (GVOBl. M-V S. 615, 618), verordnet die Landesregierung:
Zusammenfassung von Behörden und Organisationsform
§ 1 Zusammenfassung von Behörden und OrganisationsformIm Geschäftsbereich des Finanzministeriums werden die Landeszentralkasse Mecklenburg-Vorpommern und das Landesbesoldungsamt Mecklenburg-Vorpommern zu einer oberen Landesbehörde zusammengefasst und als eigenständige Behörden aufgelöst. Diese obere Landesbehörde trägt die Bezeichnung „Landesamt für Finanzen Mecklenburg-Vorpommern“.
Sitz des Landesamtes für Finanzen Mecklenburg-Vorpommern und Außenstellen
§ 2 Sitz des Landesamtes für Finanzen Mecklenburg-Vorpommern und AußenstellenDas Landesamt für Finanzen Mecklenburg-Vorpommern hat seinen Sitz in Schwerin. Außenstellen bestehen in Neustrelitz, Rostock und Greifswald.
Sachliche und örtliche Zuständigkeit
§ 3 Sachliche und örtliche ZuständigkeitDie bestehenden Aufgaben der in § 1 genannten Landesämter werden im Landesamt für Finanzen Mecklenburg-Vorpommern fortgeführt. Die örtliche Zuständigkeit des Landesamtes für Finanzen Mecklenburg-Vorpommern umfasst die bisherige der in § 1 genannten Landesämter.
Inkrafttreten
§ 4 InkrafttretenDiese Verordnung tritt am 1. Januar 2018 in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-mv.de.