KonkordatSG MV · Mecklenburg-Vorpommern

Gesetz zu dem Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Land Mecklenburg-Vorpommern Vom 18. Dezember 1997 *

Ausfertigungsdatum:
18.12.1997
Fundstelle:
GVOBl. M-V 1998, 2
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
§ 1

§ 1 Dem zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Land Mecklenburg-Vorpommern unterzeichneten Vertrag wird zugestimmt.

§ 2

§ 2 Der Vertrag wird nachstehend mit Gesetzeskraft veröffentlicht.

§ 3

§ 3 Der Vertrag tritt nach seinem Artikel 26 Abs. 1 Satz 2 mit dem Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft. Das Inkrafttreten wird im Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern bekanntgegeben.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-mv.de.