Gesetz zur Änderung des Informationsfreiheitsgesetzes und des Landesdatenschutzgesetzes Vom 20. Mai 2011
- Ausfertigungsdatum:
- 20.05.2011
- Fundstelle:
- GVOBl. M-V 2011, 277
Artikel 1Änderung des Informationsfreiheitsgesetzes1
Artikel 2Änderung des Landesdatenschutzgesetzes1
Artikel 3 InkrafttretenDieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-mv.de.