IMPPG MV · Mecklenburg-Vorpommern

Gesetz zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische PrüfungsfragenVom 19. Juli 2002

Ausfertigungsdatum:
19.07.2002
Fundstelle:
GVOBl. M-V 2002, 483
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Artikel

Artikel 1Dem Abkommen vom 20. Dezember 2001 zur Änderung des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen vom 14. Oktober 1970, in der zuletzt durch das Abkommen vom 17. Juni 1993 geänderten Fassung (GVOBl. M-V 1994 S. 500), wird zugestimmt. Das Änderungsabkommen* wird nachstehend veröffentlicht.

Artikel

Artikel 2(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.(2) Der Tag, an dem das Änderungsabkommen nach seinem Artikel 2 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern bekannt zu machen.

Eingangsformel IMPPG

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-mv.de.