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title: "IMPP — Gesetz über den Beitritt zu dem Abkommen über die Änderung des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP)Vom 7. April 1994"
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jurisdiction: "Deutschland — Landesrecht Mecklenburg-Vorpommern"
language: "de"
source: "https://www.landesrecht-mv.de/bsmv/document/jlr-IMPPEAbkÄndAbkGMVrahmen"
updated: "2026-05-13T16:19:05+00:00"
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# IMPP — Gesetz über den Beitritt zu dem Abkommen über die Änderung des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP)Vom 7. April 1994

**Landesrecht Mecklenburg-Vorpommern**
*Ausfertigung:* 07.04.1994
*Fundstelle:* GVOBl. M-V 1994, 500


### Eingangsformel IMPP

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

### § 1

§ 1Dem Beitritt des Landes Mecklenburg-Vorpommern zu dem Abkommen über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen vom 14. Oktober 1970 in der zuletzt durch das Abkommen vom 17. Juni 1993 geänderten Fassung wird zugestimmt.

### § 2

§ 2(1) Das Abkommen vom 14. Oktober 1970 in der durch die Abkommen vom 30. Mai 1974 und 21. Oktober 1982 geänderten Fassung und das Änderungsabkommen vom 17. Juni 1993 werden nachstehend veröffentlicht.(2) Der Tag, an dem das Abkommen* nach Artikel III des Änderungsabkommens vom 17. Juni 1993 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern bekanntzugeben.

### § 3

§ 3Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

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— Gesetz über den Beitritt zu dem Abkommen über die Änderung des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP)Vom 7. April 1994
Amtliche Fassung: https://www.landesrecht-mv.de/bsmv/document/jlr-IMPPEAbkÄndAbkGMVrahmen
Quelle: www.landesrecht-mv.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
