Landesverordnung zur Übertragung der Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen nach dem Infektionsschutzgesetz Vom 2. Dezember 2011
- Ausfertigungsdatum:
- 02.12.2011
- Fundstelle:
- GVOBl. M-V 2011, 1111
Aufgrund des § 23 Absatz 5 Satz 3 in Verbindung mit Satz 2 und Absatz 8 Satz 3 in Verbindung mit Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Juli 2011 (BGBl. I S. 1622) geändert worden ist, verordnet die Landesregierung:
§ 1Die Ermächtigung der Landesregierung, durch Rechtsverordnung die nach § 23 Absatz 5 Satz 2 und Absatz 8 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes erforderlichen Regelungen zu erlassen, wird auf das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales übertragen.
§ 2Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-mv.de.