HSchulQSAkkrStVtrG MV · Mecklenburg-Vorpommern

Gesetz zum Staatsvertrag über die Organisation eines gemeinsamen Akkreditierungssystems zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre an deutschen Hochschulen (Studienakkreditierungsstaatsvertrag) Vom 18. Dezember 2017

Ausfertigungsdatum:
18.12.2017
Fundstelle:
GVOBl. M-V 2017, 369
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Artikel

Artikel 1(1) Dem am 20. Juni 2017 zwischen den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen unterzeichneten Studienakkreditierungsstaatsvertrag wird zugestimmt. (2) Der Studienakkreditierungsstaatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

Artikel

Artikel 2(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 18 Absatz 1 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern bekannt zu geben.1)

Eingangsformel HSchulQSAkkrStVtrG

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-mv.de.