HNtragG MV 2025 · Mecklenburg-Vorpommern

Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Haushalt für das Haushaltsjahr 2025 (Nachtragshaushaltsgesetz 2025) Vom 15. Mai 2025

Ausfertigungsdatum:
15.05.2025
Fundstelle:
GVOBl. M-V 2025, 206
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Artikel

Artikel 1 [Änderungsanweisungen]

Artikel

Artikel 2Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2025 in Kraft.

Eingangsformel HNtragG

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-mv.de.