Ausführungsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern zum Grundstückverkehrsgesetz (AG M-V GrdstVG) Vom 23. April 1998
- Ausfertigungsdatum:
- 23.04.1998
- Fundstelle:
- GVOBl. M-V 1998, 448
§ 1Die Veräußerung eines Grundstückes, dessen Größe weniger als zwei Hektar beträgt, bedarf keiner Genehmigung nach § 2 Absatz 1 des Grundstückverkehrsgesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 7810-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 108 des Gesetzes vom 17. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2586, 2742) geändert worden ist.
Der Landtag hat folgendes Gesetz beschlossen:
§ 2Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
Du lernst gerade fürs Examen?
juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-mv.de.