GrEStSG MV · Mecklenburg-Vorpommern

Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer Vom 22. Juni 2012*)

Ausfertigungsdatum:
22.06.2012
Fundstelle:
GVOBl. M-V 2012, 208, 209
2 Vorschriften · Amtliche Fassung →
§ 1

Steuersatz

§ 1 SteuersatzDer Steuersatz bei der Grunderwerbsteuer für Rechtsvorgänge, die sich auf im Land Mecklenburg-Vorpommern belegene Grundstücke beziehen, beträgt sechs Prozent.

§ 2

Anwendungsbereich

§ 2 Anwendungsbereich§ 1 ist auf Rechtsvorgänge anzuwenden, die ab dem 1. Juli 2019 verwirklicht werden. Für Rechtsvorgänge, die in der Zeit vom 30. Juni 2012 bis zum 30. Juni 2019 verwirklicht wurden, ist § 1 in der zum Zeitpunkt ihrer Verwirklichung geltenden Fassung anzuwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-mv.de.