GrÄndNDStVtrG MV · Mecklenburg-Vorpommern

Gesetz zum Staatsvertrag zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern und dem Land Niedersachsen über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze und zur Änderung der Vogelschutzgebietslandesverordnung Vom 14. Oktober 2014

Ausfertigungsdatum:
14.10.2014
Fundstelle:
GVOBl. M-V 2014, 518
6 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel GrÄndNDStVtrG

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel

Artikel 1Zustimmung zum Staatsvertrag und Eingliederung des übergehenden Gebietes

Artikel

Artikel 2Änderung der Vogelschutzgebietslandesverordnung*(Änderungsanweisungen)

Artikel

Artikel 3Inkrafttreten(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. Abweichend von Satz 1 tritt Artikel 2 an dem Tag in Kraft, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 4 in Kraft tritt.(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 4 in Kraft getreten ist, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern bekannt zu geben*).

§ 1

§ 1(1) Dem am 10. November 2013 und 9. Dezember 2013 unterzeichneten Staatsvertrag zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern und dem Land Niedersachsen über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze wird zugestimmt. (2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

§ 2

§ 2Das Gebiet, das nach Artikel 1 Absatz 2 Satz 1 des Staatsvertrages auf das Land Mecklenburg-Vorpommern übergeht, wird in die Gemeinde Vielank, Landkreis Ludwigslust-Parchim, eingegliedert.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-mv.de.