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title: "GlüSuFVO M-V — Verordnung zur Festsetzung der Mittel für die Glücksspielsuchtprävention und -forschung (GlüSuFVO M-V) Vom 30. Januar 2009"
canonical: "https://juralernen.de/landesrecht/mv/gluesuchtpufvmv"
jurisdiction: "Deutschland — Landesrecht Mecklenburg-Vorpommern"
language: "de"
source: "https://www.landesrecht-mv.de/bsmv/document/jlr-GlüSuchtPuFVMVrahmen"
updated: "2026-05-13T16:15:13+00:00"
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# GlüSuFVO M-V — Verordnung zur Festsetzung der Mittel für die Glücksspielsuchtprävention und -forschung (GlüSuFVO M-V) Vom 30. Januar 2009

**Landesrecht Mecklenburg-Vorpommern**
*Ausfertigung:* 30.01.2009
*Fundstelle:* GVOBl. M-V 2009, 262


### Eingangsformel GlüSuFVO

Aufgrund des § 13 Absatz 2 und des § 14 Absatz 2 des Glücksspielstaatsvertragsausführungsgesetzes vom 14. Dezember 2007 (GVOBl. M-V S. 386) verordnet das Innenministerium im Einvernehmen mit dem Ministerium für Soziales und Gesundheit und dem Finanzministerium:

### § 1 — Mittelfestsetzung für die Glücksspielsuchtprävention

§ 1 Mittelfestsetzung für die GlücksspielsuchtpräventionFür die Erfüllung der Aufgaben des Landes Mecklenburg-Vorpommern im Rahmen der Glücksspielsuchtprävention gemäß § 13 Absatz 1 des Glücksspielstaatsvertragsausführungsgesetzes werden der für Gesundheit zuständigen obersten Landesbehörde zu Beginn eines jeden Jahres 130 000 Euro zur Finanzierung dieser Aufgaben zur Verfügung gestellt.

### § 2 — Mittelfestsetzung für die Glücksspielsuchtforschung

§ 2 Mittelfestsetzung für die GlücksspielsuchtforschungZur Gewährleistung der Finanzierung der Glücksspielsuchtforschung nach § 14 Absatz 2 des Glücksspielstaatsvertragsausführungsgesetzes werden der für Gesundheit zuständigen obersten Landesbehörde zu Beginn eines jeden Jahres 20 000 Euro zur Finanzierung dieser Aufgaben zur Verfügung gestellt.

### § 3 — Inkrafttreten, Außerkrafttreten

§ 3 Inkrafttreten, AußerkrafttretenDiese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. Sie tritt mit dem Außerkrafttreten des Glücksspielstaatsvertragsausführungsgesetzes außer Kraft. Der Zeitpunkt des Außerkrafttretens wird im Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern bekannt gegeben.

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— Verordnung zur Festsetzung der Mittel für die Glücksspielsuchtprävention und -forschung (GlüSuFVO M-V) Vom 30. Januar 2009
Amtliche Fassung: https://www.landesrecht-mv.de/bsmv/document/jlr-GlüSuchtPuFVMVrahmen
Quelle: www.landesrecht-mv.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
