GlüÄndStVG 2021 M-V · Mecklenburg-Vorpommern

Gesetz zum Staatsvertrag zur Änderung des Glückspielstaatsvertrags 2021 (Glücksspieländerungsstaatsvertragsgesetz 2021 - GlüÄndStVG 2021 M-V) Vom 15. November 2022

Ausfertigungsdatum:
15.11.2022
Fundstelle:
GVOBl. M-V 2022, 570
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Artikel

Artikel 1Dem in Schwerin am 24. März 2022 vom Land Mecklenburg-Vorpommern unterzeichneten Staatsvertrag zur Änderung des Glückspielstaatsvertrags 2021 zwischen dem Land Baden-Württemberg, dem Freistaat Bayern, dem Land Berlin, dem Land Brandenburg, der Freien Hansestadt Bremen, der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Hessen, dem Land Mecklenburg-Vorpommern, dem Land Niedersachsen, dem Land Nordrhein-Westfalen, dem Land Rheinland-Pfalz, dem Saarland, dem Freistaat Sachsen, dem Land Sachsen-Anhalt, dem Land Schleswig-Holstein und dem Freistaat Thüringen wird zugestimmt. Der Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrags 2021 wird nachstehend veröffentlicht.

Artikel

Artikel 2(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. Es tritt am 1. Januar 2023 außer Kraft, wenn die Bedingung des Absatzes 2 Satz 1 eintritt. Das Außerkrafttreten ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern bekannt zu geben.(2) Sind bis zum 31. Dezember 2022 nicht alle Ratifikationsurkunden bei der Staatskanzlei der oder des Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz hinterlegt, wird der Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrags 2021 nach seinem Artikel 2 Absatz 1 Satz 2 gegenstandslos. Der Tag, an dem der Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatvertrags 2021 nach seinem Artikel 2 Absatz 1 Satz 1 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern bekannt zu geben1).

Eingangsformel GlüÄndStVG

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-mv.de.