Gesetz zum Staatsvertrag über die Gründung der GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder (GKL-Staatsvertragsgesetz - GKLStVG M-V) Vom 30. Mai 2012
- Ausfertigungsdatum:
- 30.05.2012
- Fundstelle:
- GVOBl. M-V 2012, 143
Artikel 1Dem Staatsvertrag zwischen dem Land Baden-Württemberg, dem Freistaat Bayern, dem Land Berlin, dem Land Brandenburg, der Freien Hansestadt Bremen, der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Hessen, dem Land Mecklenburg-Vorpommern, dem Land Niedersachsen, dem Land Nordrhein-Westfalen, dem Land Rheinland-Pfalz, dem Saarland, dem Freistaat Sachsen, dem Land Sachsen-Anhalt, dem Land Schleswig-Holstein und dem Freistaat Thüringen über die Gründung der GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird als Anlage zu diesem Gesetz bekannt gemacht und nachstehend veröffentlicht.
Artikel 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt das NKL-Staatsvertragsgesetz vom 3. Dezember 2008 (GVOBl. M-V S. 466) außer Kraft.(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem § 20 Absatz 1 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern bekannt zu machen*).
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-mv.de.