Gesetz zur Regelung der Berufsanerkennung für Gesundheitsfachberufe (Gesundheitsfachberufsanerkennungsgesetz - GesfachberufsanG M-V) Vom 7. Mai 2008 *)
- Ausfertigungsdatum:
- 07.05.2008
- Fundstelle:
- GVOBl. M-V 2008, 126
Ausstellung von Europäischen Berufsausweisen
§ 6a Ausstellung von Europäischen Berufsausweisen Das Landesamt für Gesundheit und Soziales ist nach Maßgabe dieses Gesetzes zuständige Stelle für die Ausstellung von Europäischen Berufsausweisen nach Artikel 4a Absatz 7 der Richtlinie 2005/36/EG . Für das Verfahren gilt § 13a des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes entsprechend.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-mv.de.