GesfachberufsanG M-V · Mecklenburg-Vorpommern

Gesetz zur Regelung der Berufsanerkennung für Gesundheitsfachberufe (Gesundheitsfachberufsanerkennungsgesetz - GesfachberufsanG M-V) Vom 7. Mai 2008 *)

Ausfertigungsdatum:
07.05.2008
Fundstelle:
GVOBl. M-V 2008, 126
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
§ 6a

Ausstellung von Europäischen Berufsausweisen

§ 6a Ausstellung von Europäischen Berufsausweisen Das Landesamt für Gesundheit und Soziales ist nach Maßgabe dieses Gesetzes zuständige Stelle für die Ausstellung von Europäischen Berufsausweisen nach Artikel 4a Absatz 7 der Richtlinie 2005/36/EG . Für das Verfahren gilt § 13a des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes entsprechend.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-mv.de.