GemMahnGÄndStVtr MV 2016 · Mecklenburg-Vorpommern

Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrags zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Mecklenburg-Vorpommern über die Errichtung eines gemeinsamen Mahngerichts

Ausfertigungsdatum:
17.11.2015
Fundstelle:
GVOBl. M-V 2016, 472, 473
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Artikel

Artikel 1(Änderungsanweisungen)

Artikel

Artikel 2Dieser Staatsvertrag bedarf der Ratifikation. Er tritt mit Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft*).

Eingangsformel GemMahnGÄndStVtr

Die Freie und Hansestadt Hamburg, vertreten durch den Senat, dieser vertreten durch den Präses der Justizbehörde, unddas Land Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch den Ministerpräsidenten, vertreten durch die Justizministerin, schließen vorbehaltlich der Zustimmung ihrer verfassungsmäßig berufenen Organe nachstehenden Staatsvertrag:

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-mv.de.