Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrags zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Mecklenburg-Vorpommern über die Errichtung eines gemeinsamen Mahngerichts
- Ausfertigungsdatum:
- 17.11.2015
- Fundstelle:
- GVOBl. M-V 2016, 472, 473
Artikel 1(Änderungsanweisungen)
Artikel 2Dieser Staatsvertrag bedarf der Ratifikation. Er tritt mit Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft*).
Die Freie und Hansestadt Hamburg, vertreten durch den Senat, dieser vertreten durch den Präses der Justizbehörde, unddas Land Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch den Ministerpräsidenten, vertreten durch die Justizministerin, schließen vorbehaltlich der Zustimmung ihrer verfassungsmäßig berufenen Organe nachstehenden Staatsvertrag:
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-mv.de.