Gesetz zum Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrags zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Mecklenburg-Vorpommern über die Errichtung eines gemeinsamen Mahngerichts Vom 15. Juni 2016
- Ausfertigungsdatum:
- 15.06.2016
- Fundstelle:
- GVOBl. M-V 2016, 472
Artikel 1Dem am 11. November 2015/17. November 2015 in Hamburg und Schwerin unterzeichneten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrags zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Mecklenburg-Vorpommern über die Errichtung eines gemeinsamen Mahngerichts wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wir nachstehend veröffentlicht.
Artikel 2Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 2 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern bekannt zu geben*).
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-mv.de.