Landesverordnung zur Übertragung der Ermächtigungen nach dem Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetz (FStrPrivFinGErmLVO M-V) Vom 19. Januar 2007
- Ausfertigungsdatum:
- 19.01.2007
- Fundstelle:
- GVOBl. M-V 2007, 31
Aufgrund des § 2 Abs.1 Satz 2 und des § 5 Abs. 1 Satz 2 des Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. Januar 2006 (BGBl. I S. 49) verordnet die Landesregierung:
§ 1Die in § 2 Abs.1 Satz 1 und des § 5 Abs. 1 Satz 1 des Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetzes enthaltenen Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen werden auf das Ministerium für Verkehr, Bau und Landesentwicklung übertragen.
§ 2Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Landesverordnung zur Übertragung der Ermächtigung nach dem Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetz vom 1. April 2003 (GVOBl. M-V S. 279) außer Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-mv.de.