Erstes Gesetz zur Änderung des Landesfischereigesetzes und zur Änderung anderer Gesetze Vom 7. Mai 2013
- Ausfertigungsdatum:
- 07.05.2013
- Fundstelle:
- GVOBl. M-V 2013, 299
Artikel 1 Änderung des Landesfischereigesetzes1Das Landesfischereigesetz vom 13. April 2005 (GVOBl. M-V S. 153), das zuletzt durch Artikel 15 des Gesetzes vom 12. Juli 2010 (GVOBl. M-V S. 383, 395) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: (Änderungsanweisungen)
Artikel 2 Änderung des Aufgabenzuordnungsgesetzes2(Änderungsanweisung)
Artikel 3 Änderung der Verordnung zur Bestimmung der zuständigen Behörden für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Bereich der Landwirtschaft und des Veterinärwesens3(Änderungsanweisung)
Artikel 4 BekanntmachungserlaubnisDas Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz kann den Wortlaut des Landesfischereigesetzes in der vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an geltenden Fassung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern bekannt machen.
Artikel 5 InkrafttretenDieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-mv.de.