Gesetz zum Staatsvertrag über die abschließende Aufteilung des Finanzvermögens gemäß Artikel 22 des Einigungsvertrages zwischen dem Bund, den neuen Ländern und dem Land Berlin (Finanzvermögen-Staatsvertrag) Vom 7. Mai 2013
- Ausfertigungsdatum:
- 07.05.2013
- Fundstelle:
- GVOBl. M-V 2013, 295
Artikel 1(1) Dem am 6. Dezember 2012 vom Land Mecklenburg-Vorpommern unterzeichneten Staatsvertrag über die abschließende Aufteilung des Finanzvermögens gemäß Artikel 22 des Einigungsvertrages zwischen dem Bund, den neuen Ländern und dem Land Berlin (Finanzvermögen-Staatsvertrag) vom 14. Dezember 2012 wird zugestimmt. (2) Der Finanzvermögen-Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
Artikel 2(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.(2) Der Tag, an dem der Finanzvermögen-Staatsvertrag nach seinem Artikel 9 Satz 2 in Kraft tritt, wird im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Mecklenburg-Vorpommern bekannt gegeben*).
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-mv.de.