FinMinLFöInstÜV MV 2025a · Mecklenburg-Vorpommern

Verordnung zur Übertragung hoheitlicher Aufgaben im Geschäftsbereich des Finanzministeriums auf das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern Vom 16. Juli 2025*)

Ausfertigungsdatum:
16.07.2025
Fundstelle:
GVOBl. M-V 2025, 477
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
§ 1

Übertragung

§ 1 ÜbertragungDie Norddeutsche Landesbank - Girozentrale - wird ermächtigt, durch das von ihr errichtete Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern im Rahmen ihr übertragener öffentlicher Förderaufgaben und zur Durchführung und Verwaltung öffentlicher Fördermaßnahmen in folgenden Förderbereichen des Finanzministeriums Verwaltungsakte zu erlassen und öffentlich-rechtliche Verträge zu schließen:1. im Rahmen der Bearbeitung des Förderprogramms „Schlösser und Gärten“ innerhalb des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum Mecklenburg-Vorpommern in der Förderperiode 2014 bis 2022,2. im Rahmen der Abwicklung der Förderung dem ländlichen Charakter angepasster Infrastrukturen - touristische Einrichtungen und touristische Infrastruktur nach dem GAP-Strategieplan 2023 bis 20273. im Rahmen der Abwicklung der Förderung des Hochschulbaus und der Energieeffizienz in öffentlichen Gebäuden aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung der Förderperiode 2014 bis 2020,4. im Rahmen der Abwicklung der Förderung der Verbesserung der Energieeffizienz in Landes-, Hochschul- und Universitätsmedizinliegenschaften sowie für Maßnahmen der nachhaltigen und integrierten Stadtentwicklung bei Einrichtungen in Trägerschaft des Landes zur Verbesserung des Kultur- und Naturerbes aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung 2021 bis 2027.Die Konkretisierung der Aufgaben erfolgt im Einzelfall mit der Beauftragung des Landesförderinstituts Mecklenburg-Vorpommern.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-mv.de.