Gesetz zum Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und den Ländern Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern über die Errichtung eines gemeinsamen Senats des Finanzgerichts Hamburg Vom 7. Mai 2025
- Ausfertigungsdatum:
- 07.05.2025
- Fundstelle:
- GVOBl. M-V 2025, 198
Artikel 1 Zustimmung zum Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und den Ländern Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern über die Errichtung eines gemeinsamen Senats des Finanzgerichts HamburgDem am 28. November 2024 vom Land Mecklenburg-Vorpommern unterzeichneten Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und den Ländern Niedersachen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern über die Errichtung eines gemeinsamen Senats des Finanzgerichts Hamburg wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
Artikel 2 Inkrafttreten(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 7 Absatz 1 Satz 4 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern bekannt zu geben.*)
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-mv.de.