Kirchengesetz zur Änderung kirchensteuerlicher Vorschriften Vom 6. Oktober 2017
- Ausfertigungsdatum:
- 06.10.2017
- Fundstelle:
- GVOBl. M-V 2017, 326
Artikel 1 Änderung der Kirchensteuerordnung1Die Kirchensteuerordnung vom 25. September 2013 (KABl. S. 438) wird wie folgt geändert: (Änderungsanweisung)
Artikel 2 Änderung des Kirchensteuerbeschlusses2Der Kirchensteuerbeschluss vom 25. September 2013 (KABl. S. 446) wird wie folgt geändert: (Änderungsanweisung)
Artikel 3 InkrafttretenDieses Kirchengesetz tritt am 1. Januar 2017 in Kraft. Das vorstehende, von der Landessynode am 30. September 2017 beschlossene Kirchengesetz wird hiermit verkündet. Kiel, 6. Oktober 2017 Siegel Der Vorsitzende der Ersten Kirchenleitung Gerhard Ulrich Landesbischof
Die Landessynode hat das folgende Kirchengesetz beschlossen; Artikel 110 der Verfassung wurde eingehalten.
Staatliche Anerkennung EvKiStRÄndG MV 2017
Staatliche Anerkennung
Finanzministerium
Mecklenburg-Vorpommern
Staatliche Anerkennung des Kirchengesetzes zur Änderung kirchensteuerlicher Vorschriften
vom 6. Oktober 2017 der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland
Vom 24. Oktober 2017
Nach § 3 Abs. 1des Gesetzes über die Erhebung von Kirchensteuer im Land Mecklenburg-Vorpommern vom 30. Oktober 2014 bedürfen die kirchlichen Steuerordnungen und die Kirchensteuerbeschlüsse sowie ihre Änderungen der staatlichen Anerkennung.
Das Kirchengesetz zur Änderung kirchensteuerlicher Vorschriften vom 6. Oktober 2017 der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland wird hiermit anerkannt.
Die Anerkennung gilt nur für die auf dem Gebiet des Landes Mecklenburg-Vorpommern liegenden Kirchengemeinden dieser Kirche.
Hinrich Seidel
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-mv.de.