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title: "EugrFernsÜbkG MV — Gesetz zum Europäischen Übereinkommen über das grenzüberschreitende Fernsehen Vom 8. März 1993"
canonical: "https://juralernen.de/landesrecht/mv/eugrfernsuebkgmv"
jurisdiction: "Deutschland — Landesrecht Mecklenburg-Vorpommern"
language: "de"
source: "https://www.landesrecht-mv.de/bsmv/document/jlr-EugrFernsÜbkGMVrahmen"
updated: "2026-05-13T16:09:35+00:00"
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# EugrFernsÜbkG MV — Gesetz zum Europäischen Übereinkommen über das grenzüberschreitende Fernsehen Vom 8. März 1993

**Landesrecht Mecklenburg-Vorpommern**
*Ausfertigung:* 08.03.1993
*Fundstelle:* GVOBl. M-V 1993, 234


### Eingangsformel EugrFernsÜbkG

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

### § 1

§ 1Dem am 5. Mai 1989 vom Europarat zur Zeichnung und Ratifikation ausgelegten und am 10. Oktober 1991 von der Bundesrepublik Deutschland gezeichneten Europäischen Übereinkommen* über das grenzüberschreitende Fernsehen wird zugestimmt. Das Übereinkommen wird nachstehend veröffentlicht.

### § 2

§ 2Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

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— Gesetz zum Europäischen Übereinkommen über das grenzüberschreitende Fernsehen Vom 8. März 1993
Amtliche Fassung: https://www.landesrecht-mv.de/bsmv/document/jlr-EugrFernsÜbkGMVrahmen
Quelle: www.landesrecht-mv.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
