Gesetz zum Europäischen Übereinkommen über das grenzüberschreitende Fernsehen Vom 8. März 1993
- Ausfertigungsdatum:
- 08.03.1993
- Fundstelle:
- GVOBl. M-V 1993, 234
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
§ 1Dem am 5. Mai 1989 vom Europarat zur Zeichnung und Ratifikation ausgelegten und am 10. Oktober 1991 von der Bundesrepublik Deutschland gezeichneten Europäischen Übereinkommen* über das grenzüberschreitende Fernsehen wird zugestimmt. Das Übereinkommen wird nachstehend veröffentlicht.
§ 2Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-mv.de.