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title: "ElektÜberwStStVtrG MV — Gesetz über den Beitritt zum Staatsvertrag über die Einrichtung einer Gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle der Länder Vom 13. Februar 2012"
canonical: "https://juralernen.de/landesrecht/mv/elektueberwststvtrgmv"
jurisdiction: "Deutschland — Landesrecht Mecklenburg-Vorpommern"
language: "de"
source: "https://www.landesrecht-mv.de/bsmv/document/jlr-ElektÜberwStStVtrGMVrahmen"
updated: "2026-05-13T16:08:45+00:00"
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# ElektÜberwStStVtrG MV — Gesetz über den Beitritt zum Staatsvertrag über die Einrichtung einer Gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle der Länder Vom 13. Februar 2012

**Landesrecht Mecklenburg-Vorpommern**
*Ausfertigung:* 13.02.2012
*Fundstelle:* GVOBl. M-V 2012, 6


### Artikel

Artikel 1Dem Beitritt des Landes Mecklenburg-Vorpommern zu dem am 1. Januar 2012 in Kraft getretenen Staatsvertrag zwischen den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen über die Einrichtung einer Gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle der Länder wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

### Artikel

Artikel 2(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.(2) Der Tag, an dem der Beitritt zum Staatsvertrag nach seinem Artikel 9 Absatz 2 wirksam wird, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern bekannt zu geben.*)

### Eingangsformel ElektÜberwStStVtrG

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

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— Gesetz über den Beitritt zum Staatsvertrag über die Einrichtung einer Gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle der Länder Vom 13. Februar 2012
Amtliche Fassung: https://www.landesrecht-mv.de/bsmv/document/jlr-ElektÜberwStStVtrGMVrahmen
Quelle: www.landesrecht-mv.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
