Gesetz zum Ersten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die Errichtung der Eichdirektion Nord (1. Änderungsstaatsvertrag EDN) Vom 14. Dezember 2007
- Ausfertigungsdatum:
- 14.12.2007
- Fundstelle:
- GVOBl. M-V 2007, 392
Artikel 1Dem von den Ländern Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein und der Freien und Hansestadt Hamburg unterzeichneten ersten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die Errichtung der Eichdirektion Nord (1. Änderungsstaatsvertrag EDN) über die Beteiligung des Landes Mecklenburg-Vorpommern an der Eichdirektion Nord sowie der Protokollnotiz wird zugestimmt. Der 1. Änderungsstaatsvertrag EDN sowie die Protokollnotiz werden nachstehend veröffentlicht.
Artikel 2(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.(2) Der Tag, an dem der 1. Änderungsstaatsvertrag EDN nach seinem Artikel 2 in Satz 1 sowie die Protokollnotiz in Kraft treten, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern bekannt zu geben.*
Der Landtag hat folgendes Gesetz beschlossen:
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-mv.de.