Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die Errichtung von „Dataport“ als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts Vom 6. August 2010
- Ausfertigungsdatum:
- 06.08.2010
- Fundstelle:
- GVOBl. M-V 2010, 438
Artikel 1Dem von dem Land Schleswig-Holstein, der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Mecklenburg-Vorpommern, der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen am 30. Oktober 2009, 3. November 2009, 23. April 2010 und 30. April 2010 in Mainz, Bremen, Kiel und Hannover unterzeichneten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages zwischen dem Land Schleswig-Holstein und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Errichtung von „Dataport“ als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts vom 27. August 2003 - GVOBl. Schl-H. 2003, S. 557 - (Errichtungsstaatsvertrag) in der Fassung des Änderungsstaatsvertrages für den Beitritt Bremens und Mecklenburg-Vorpommerns vom 18. Oktober 2005 bis 24. Oktober 2005 - GVOBl. Schl-H. 2005, S. 547 - wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
Artikel 2(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 2 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern bekannt zu geben. *)
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Du lernst gerade fürs Examen?
juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-mv.de.