Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes Vom 18. August 2015
- Ausfertigungsdatum:
- 18.08.2015
- Fundstelle:
- GVOBl. M-V 2016, 5
Aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 18. August 2015 - 4 CN 7.14 - wird die Entscheidungsformel veröffentlicht:Die Landesverordnung über das Regionale Raumentwicklungsprogramm Vorpommern vom 19. August 2010 ist insoweit unwirksam, als das Ziel in Abschnitt 6.5 Ab. 7 Satz 1 des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Vorpommern für verbindlich erklärt worden ist.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-mv.de.