BrexitÜG M-V · Mecklenburg-Vorpommern

Gesetz für die Übergangsperiode nach dem Austritt des Vereinigten Königreiches Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (Brexit-Übergangsgesetz Mecklenburg-Vorpommern - BrexitÜG M-V) Vom 16. Dezember 2019

Ausfertigungsdatum:
16.12.2019
Fundstelle:
GVOBl. M-V 2019, 766
4 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel BrexitÜG

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1

Übergangsregelung für die Übergangsperiode nach dem Austritt des Vereinigten Königreiches ...

§ 1 Übergangsregelung für die Übergangsperiode nach dem Austritt des Vereinigten Königreiches Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen UnionDas Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland gilt während der Übergangsperiode des Abkommens über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft (Abl. EU 2019/C 66 I/01 vom 19.02.2019) weiter als Mitgliedstaat der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft.

§ 2

Ausnahmen

§ 2 Ausnahmen§ 1 findet keine Anwendung auf1. Bestimmungen im Landesrecht, welche die in Artikel 127 Absatz 1, 4, 5 und 7 des Abkommens über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft genannten Ausnahmen umsetzen oder durchführen, insbesondere:2. das Wahlrecht und die Wählbarkeit von Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern bei Kommunalwahlen, § 4 Absatz 2 und § 6 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes.

§ 3

Inkrafttreten

§ 3 Inkrafttreten(1) Dieses Gesetz tritt an dem Tag in Kraft, an dem das Abkommens über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft in Kraft tritt1).(2) Das Ministerium für Inneres und Europa gibt den Tag des Inkrafttretens im Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern bekannt.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-mv.de.