Landesverordnung zur Übertragung der Ermächtigung nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz Vom 28. April 2008
- Ausfertigungsdatum:
- 28.04.2008
- Fundstelle:
- GVOBl. M-V 2008, 135
Aufgrund des § 8 Abs. 3 Satz 2 des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes vom 14. August 2006 (BGBl. I S. 1958) verordnet die Landesregierung:
§ 1Die Ermächtigung der Landesregierung nach § 8 Abs. 3 des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes, durch Rechtsverordnung die für die Durchführung dieses Gesetzes zuständigen Behörden zu bestimmen, wird auf das Ministerium für Verkehr, Bau und Landesentwicklung übertragen.
§ 2Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-mv.de.