Gesetz zum Staatsvertrag über die Zuständigkeit des Amtsgerichts Magdeburg für das Binnenschiffsregister Vom 30. November 1995
- Ausfertigungsdatum:
- 30.11.1995
- Fundstelle:
- GVOBl. M-V 1995, 599
Artikel 1Dem am 6. März 1995 in Wismar unterzeichneten Staatsvertrag über die Zuständigkeit des Amtsgerichts Magdeburg für das Binnenschiffsregister wird zugestimmt.
Artikel 2Das Abkommen* wird nachstehend mit Gesetzeskraft veröffentlicht.
Artikel 3Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem § 4 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern bekannt zu geben.
Artikel 4Das Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-mv.de.